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Die ergotherapeutisce Behandlung in unserer Praxis richtet sich an Kinder ab dem Kindergarten und an Jugendliche, welche aufgrund verschiedener Beeinträchtigungen in ihrer Handlungsfähigkeit und in der Selbständigkeit im Alltag eingeschränkt sind.
Die Ergotherapie ist eine medizinisch-therapeutische Massnahme und wird im Allgemeinen ärztlich verordnet.
Kostenträger sind Krankenkassen, Unfallversicherungen, die Invalidenversicherung oder in Ausnahmefällen Selbstzahlende.
Download des Formulars Verordnung als PDF
Informations-Video für unsere zuweisenden Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen:
Indikationen für Ergotherapie ab dem Kindergarten:
Wenn das Kind/ der/die Jugendliche bereits kinder- oder fachärztlich abgeklärt wurde, kann eine Ergotherapie indiziert sein:
- Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom AD(H)S: F90
- Psychoorganisches Syndrom ( POS ): Gg 404
- (Fein-) Motorische Entwicklungsstörung: F82.1 / F82
- Asperger Syndrom: F84.5 (wir behandeln keine Kinder mit frühkindlichem Autismus)
- Visuelle Wahrnehmungsstörungen wie Entwicklungsstörung in der Raumwahrnehmung und -verarbeitung (räumlich -perzeptiv, -kognitiv, -konstruktiv, -topographisch): F88
- Dyspraxie: R48.2
- Auditive Wahrnehmungsstörungen wie umschriebene Entwicklungsstörung des Sprechens und der Sprache: F80
- Kombinierte, umschriebene Entwicklungsstörung (Sprache, Motorik, Rechnen): F83
- Psychiatrische Erkrankungen im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung: mittelgradige Depression: F32.1; Angststörungen: F41; leichte Zwangsstörungen: F42; Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen: F43; Essstörungen: F50; posttraumatische oder akute Belastungsstörungen: F34; emotionale Störung des Kindesalters: F93; Ticstörungen: F95
- ZNS-Störungen nach Schädel-Hirntrauma oder Hirntumor: F06.9/ G80.9
- Leichte kognitive Behinderung: F06.7
- Post-Covid-Syndrom: U09.9
- Mathematische Lernschwierigkeiten in Kombination mit einer obigen Diagnose
- Körperliche und/oder psychische Beeinträchtigungen wegen einer seltenen Krankheit in Kombination mit einer obigen Diagnose
Wenn das Kind, der/die Jugendliche noch nicht andersweitig abgeklärt wurde, kann eine ergotherapeutische Abklärung indiziert sein:
- Konkreter Verdacht auf eine der nebenstehenden Erkrankungen (mit ICD 10 Codierung)
- Fertigkeitenerwerb verlangsamt (Feinmotorik, Grobmotorik, Wahrnehmung, Kognition)
- Längerdauernde Konzentrationsstörungen (Wochen bis Monate)
- Probleme bei der Handlungsplanung
- Entwicklungsrückstände
- Ausgeprägte Auffälligkeiten im Spiel – Sozialverhalten
- Bestehende unklare Händigkeit
Es gibt weitere schwerwiegende Schwierigkeiten und Einschränkungen – welche einzeln auftreten können – für welche Ihnen andere Fachstellen kompetent zur Seite stehen können:
Ziel der Ergotherapie ist das Erreichen der bestmöglichen Selbständigkeit und Selbstwirksamkeit im Alltag. Durch gezielte Therapieinhalte und mittels bestimmter Methoden soll das Kind seine Kompetenzen erweitern, um an alltäglichen Aktivitäten, wie Spiel und altersgemässen Tätigkeiten teilhaben zu können. Um die Ziele für die Ergotherapie zu vereinbaren, führen wir zu Beginn eine differenzierte Abklärung durch. Anschliessend suchen wir das Gespräch mit den Eltern und dem Kind/Jugendlichen, um möglichst spezifisch den individuellen Bedürfnissen zu entsprechen. Im Verlaufe der Therapie überprüfen wir die erreichten Fortschritte und definieren allfällige weitere Therapieschwerpunkte.
Unser therapeutisches Angebot besteht aus folgenden bewährten Methoden:
- Motorisch funktionelle Behandlung
- Graphomotorisches Training
- Sensorische Integrationstherapie nach Jean Ayres (Methode)
- ADL (Activities of Daily Living)
- Neuropsychologisch orientierte Behandlung, Training selektiver Wahrnehmungsleistungen
- Kognitive Förderung nach Feuerstein
- Förderung der exekutiven Funktionen: Steigerung der Aufmerksamkeit, Erfassen, Planen, Umsetzen, Auswerten, Arbeitsgedächtnis, Selbststeuerung, Zeitmanagement
- Förderung der räumlichen Leistungen: perzeptiv, kognitiv, konstruktiv, topographisch
- Förderung basaler Lernvoraussetzungen im Zusammenhang mit mathematischem Lernen
- Mathematische Lernförderung bei einer zugrundeliegenden Diagnose wie AD(H)S, Motorischer Entwicklungsstörung, räumlichen Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung etc.
Siehe auch Spezialgebiete
- Elternberatung
Die Zusammenarbeit mit den Eltern, dem behandelnden Arzt, der behandelnden Ärztin, der Lehrperson und weiteren TherapeutInnen ist uns ein wichtiges Anliegen.